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Anti-Terrorbestimmungen bringen das Aus für den Party-Hangar   Drucken 

Matthias Graf und sein "Team 412" muss sich nach einem neuen Platz für seine Veranstaltungen suchen. Im vergangenen Jahr feierten in den Sommermonaten regelmäßig Hunderte von Menschen im Hangar 74. Hintergrund ist eine 2002 erlassene EU-Verordnung auf deren Grundlage im Januar ein neues Luftsicherheitsgesetz erlassen wurde. Dieses Gesetz gilt für alle Flughäfen egal ob Frankfurt/Main oder Westerland/Sylt und verschärft drastisch die Sicherheitsvorkehrungen. So muss der 12 Kilometer lange Zaun durchgängig auf die Höhe von 2,44 Meter gebracht werden. Wenn in unmittelbarer Nähe des Zaunes eine Überkletterungshilfe, z.B. eine Hütte oder auch ein Zaunpfahl, vorhanden ist, dann muss der Zaum mit einem Überkletterungsschutz in Form von Stacheldraht versehen werden. Außerdem muss der Zaum mehrmals täglich kontrolliert werden und diese Kontrollen sind zu dokumentieren.
Alle Tore und Türen müssen mit einer Doppelschließanlage - mechanisch und elektronisch - gesichert werden. Der interne Bereich darf nur nach vorheriger Personenkontrolle oder mit Sicherheitsausweis betreten werden. Ab 2006 werden diese Kontrollen auch auf Privatflieger, Crewmitglieder und Mitarbeiter, die den Sicherheitsbereich betreten, ausgedehnt. Diese Kontrollen dürfen nur durch Personal vorgenommen werden, die hierfür eine 160-stündige Zusatzausbildung absolviert haben.
Während der Abfertigung einer Linienmaschine dürfen keine Privat- oder Charterflugzeuge auf das Vorfeld, sondern müssen hinter einem Bedarfszaun warten.
Können diese Anforderungen noch ohne nennenswerte Kostensteigerung umgesetzt werden, wird dieses mit den Regelungen die in einem Jahr in Kraft treten nicht mehr möglich sein. Dann dürfen personelle und technische Flugbetriebsdienste nicht mehr vom Flughafen selbst, sondern nur noch durch zertifizierte Unternehmen durchgeführt werden.
Die neuen Sicherheitsbestimmungen bedeuten auch, dass der Hangar 74 ab sofort nicht mehr für Partys zur Verfügung steht. Die großen Tore des Hangars führen direkt auf das Flughafengelände. Somit müssten sich alle Gäste einer Sicherheitsprüfung unterziehen. Eine Abtrennung der Halle vom Flughafengelände ist nicht möglich, da Teile des Hangars als Lagerflächen für die Sylt Air dienen. Für sporadische Einzelveranstaltungen sind Sondergenehmigungen durch das Ordnungsamt und die Flugaufsicht denkbar, aber auf Grund des hohen Aufwands ist dieses keine Lösung für regelmäßige Partys.

Ralf Langmaack 19.06.2005


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 22.05.2012 - 14:09:43 Uhr_
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