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Sylt ist nicht nur im Bereich Tourismus immer noch eine der beliebtesten
deutschen Inseln. Auch als geschützter Markenbestandteil findet sich "Sylt" im
Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes auch im Jahr 2005 wieder
auf Platz 1 der am häufigsten verwendeten Inselnamen.
Im Rahmen der Hamburg DesignDays 2005 präsentiert die brandaide
markenberatung aus Hamburg ihren aktuellen Inselvergleich. „Aktuell enthalten
202 Marken den Namen Sylt und sichern der Insel damit auch 2005 wieder eindeutig
den Spitzenplatz unter den beliebtesten Inselmarken“, so Sven A. Meissner,
Geschäftsführer Beratung der Agentur brandaide aus Hamburg. „ Bei Rügen ist die
Anzahl von 106 Marken auf 130 gewachsen, Usedom kommt auf 26 Marken und
verdrängt damit Föhr mit 24 Marken auf Platz vier der Rangliste. Die einzige
Insel, die auch 2005 noch immer nicht namentlich im Markenregister geführt wird
ist Amrum.“
Die kompletten Rechercheergebnisse zur Markenverteilung der 15 erhobenen
deutschen Inseln können unter "News" auf der Website www.brandaide.de eingesehen werden.
Aus Sicht der Markenberater von brandaide ist dieses Ergebnis nicht
verwunderlich.
Gerade in Zeiten fehlenden wirtschaftlichen Wachstums ist es sinnvoll sein
exklusives und damit wertvolles Image strategisch optimal abzusichern.
Wer nicht frühzeitig agiert kann schnell Opfer von Markengrabbing werden und
diese Gefahr birgt für diejenigen, die sich ihren guten Namen nicht
markenrechtlich geschützt haben, zahlreiche wirtschaftliche und rechtliche
Konfliktpotentiale.
"In letzter Zeit erhalten wir immer noch besorgte Anfragen von Unternehmern,
die fassungslos feststellen müssen, dass andere einfach unter ihrem guten Namen
aktiv werden obwohl sie doch damit die ersten am Markt waren", berichtet Tim
Komischke Geschäftsführer Strategie, "hier verkennen leider viele den Umstand,
dass es in Deutschland kein Erstbenutzungsrecht an Marken gibt."
Was nach Auskunft von brandaide insbesondere von kleinen und
mittelständischen Unternehmern kaum berücksichtigt wird: Man kann sich gegen
dieses Vorgehen weitestgehend absichern, da eine Marke nach dem deutschen
Markenrecht ein absolutes Schutzrecht beinhaltet, welches die unbefugte Nutzung
des eigenen Namens durch Dritte untersagt.
Quelle: brandaide GbR markenberatung
Ralf Langmaack 31.05.2005 |