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Zwei mehrstündige Besuche in einem Luxusbordell auf Sylt kamen einem Mann richtig teuer zu stehen. Das Landgericht Flensburg(Az.: 2 O 354/02) verurteilte ihn zur Zahlung der Zeche von 11.000 Euro – die hohen Preise für Dienstleistungen und Getränke seien nicht sittenwidrig. Ralf Langmaack 02.04.2003
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