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Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes musste jetzt die Kurabgabe für Tagesgäste gesenkt werden. Statt bisher 3,50 Euro zahlen die Tagesgäste jetzt nur noch 2,90 Euro. Die anderen Gemeinden hatten bereits zu Ostern die Tageskurabgabe auf das Niveau der Kurabgabe für Übernachtungsgäste gesenkt.

Die Senkung der Kurabgabe beschert dem Tourismus-Service Westerland voraussichtliche Mindereinnahmen in Höhe von 75.000 Euro. Durch die Absenkung des Preises der Tageskurkarte befürchtet Westerlands Tourismusdirektor Peter Douven ebenfalls eine Verschlechterung der Anmeldemoral und somit weitere Einbußen.

Bereits durch ein Urteil aus dem Jahr 2003 mussten die Kommunen ihre Kurabgabensatzungen überarbeiten und eine detailierte Kostenkalkulation zu Grunde legen. Dieses Urteil könnte ebenfalls dazu führen, dass die bisher geübte Praxis der Ausgleichszahlungen zwischen den Inselgemeinden zur gegenseitigen Anerkennung der Gästekarten rechtlich unzulässig ist.

Diese Entwicklung erweckt erneut den Wunsch nach einer Reform der gesamten Kurabgabe. Bereits vor sieben Jahren wurde die Einführung einer "Bettensteuer" geprüft. Durch eine so modifizierte Abgabe würden die aufwendigen Kontrollen entfallen und dadurch, dass jeder Gast automatisch zahlt könnte die Höhe der Abgabe pro Gast und Tag deutlich reduziert werden. Eine solche Änderung wird aber zur Zeit durch das Kommunalabgabengesetz verhindert. Damals war eine Änderung des Gesetzes politisch nicht gewollt. Eine solche Änderung würde die Kosten für den Gast senken und somit Schleswig-Holstein als Urlaubsland mit einem deutlichen Marketingvorteil ausstatten.

Ralf Langmaack 03.06.2004

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lesen Sie auch:
19.08.2003 Kurabgabe rechtswidrig
02.06.2002 Kurabgabe
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