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Straßenreinigung neu geregelt
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Die Stadt Westerland hat eine neue Satzung für die Straßenreinigung. Der Anstoß zur Satzungsänderung kam aus dem Umwelt-, Kleingarten- und Küstenschutzausschuss. Hintergrund ist der vermehrte Einsatz von Salz durch Hausbetreuungsunternehmen und der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln durch die Verwaltung.
Die neue Satzung verbietet jetzt den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Wildwachsende Pflanzen müssen nur dann entfernt werden, wenn der Straßenverkehr behindert wird, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder die Pflanzen die Straßenbeläge beschädigen.
"Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich unterbleiben sollte." Die Verwendung von Tausalzen ist nur noch unter bestimmten klimatischen Bedingungen, zum Beispiel bei Eisregen, erlaubt, wenn durch das Ausstreuen von abstumpfenden Mitteln keine ausreichende Sicherheit erreicht wird. Besonders gefährliche Stellen wie zum Beispiel Treppen, Rampen und Brücken sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang können ab sofort mit Geldbußen bis zu 500 Euro geahndet werden.
Ralf Langmaack 15.03.2003
© 15.03.2003 SyltInfo |