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Abbrennverbot   Drucken 

Wie in den letzten Jahren ist auch in diesem Jahr das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II am 31. Dezember 2002 und 1. Januar 2003 auf der ganzen Insel Sylt verboten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Hintergrund dieses Abbrennverbotes ist die extreme Gefährdung der reetgedeckten Häuser auf der Insel durch die Feuerwerkskörper.

Ralf Langmaack 30.12.2002

© 30.12.2002 SyltInfo


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lesen Sie auch:
31.12.2003 Abbrennverbot

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 21.05.2012 - 17:25:42 Uhr_
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