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Mietwohnungsbau in Morsum
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Bereits seit Ende 2001 stehen die geplanten Mietwohnungen in Morsum in der Diskussion. Die Hemshorn-Stiftung und die Gemeinde Sylt-Ost sind bei der Planung und Umsetzung des Baues von 22 Sozialwohnungen auf Widerstand bei der Bevölkerung gestoßen. Im Dezember 2001 war von der Interessengemeinschaft die Verwendung eines Alternativgrundstückes in Morsum für den Bau favorisiert worden. Dieses Grundstück im Terpstig wollte die Interessengemeinschaft für DM 250.000,00 erwerben und im Tausch gegen die sogenannte Feskerdam-Wiese für den Bau der Sozialwohnungen bereitstellen. Im Januar 2002 fiel dann die Entscheidung gegen den Vorschlag der Interessengemeinschaft - die Gemeinde Sylt-Ost hielt an der bisherigen Planung fest. Grund hierfür waren zum eine ein höherer Erschließungsaufwand und zum anderen planungsrechtliche Hindernisse, da das Grundstück im Terpstig außerhalb der Baugebietsgrenze liegt. Nach diesem Beschluß wurde von den Anliegern der Feskerdam-Wiese ein ökologisches Fachgutachten in Auftrag geben, in dem festgestellt wurde, dass das Grundstück nach § 15 Landesnaturschutzgesetz einen gesetzlichen Biotopschutz genieße. Die Gemeinde Sylt-Ost hat diesen Sachverhalt durch das Landesamt prüfen lassen und teilte jetzt mit, dass sich auf der Wiese kein Biotop befindet, dass dem entsprechenden gesetzlichen Schutz unterliegt.
Ralf Langmaack 25.08.2002
© 25.08.2002 SyltInfo |