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Keine Ausnahmegenehmigung für den Handel   Drucken 

Der Antrag der Sylter Unternehmer für den Sonnabend und Sonntag nach Weihnachten hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten eine Sondergenehmigung zu erhalten wurde von Arbeitsministerin Heide Moser abgelehnt. Begründet wurde der Antrag mit den "unmittelbaren Versorgungsbedürfnissen der anreisenden Gäste".In den vergangenen Jahren wurde diese Ausnahmegenehmigung im Allgemeinen nur erteilt, wenn Heiligabend oder der 27. Dezember auf einen Sonntag fielen.
"In der Vorweihnachtszeit dürfen wir sonnabends zwar bis 18 Uhr öffnen, nur leider fehlt es dann an der Kundschaft. Nach Weihnachten, wenn die Insel voller Gäste ist, die gerne einen Einkaufsbummel machen würden, müssen die Geschäfte zu bleiben. Aus unserer Sicht ist das nicht nur wirtschafts- sondern auch kundenfeindlich", teilte Kirsten Claußen als Vorsitzende des Vereins Sylter Unternehmer mit.
Die Umsatzsteigerung in der Vorweihnachtszeit bleibt auf Sylt im Allgemeinen aus, so dass die Sylter Geschäfte zum größten Teil in dieser Zeit mit einer Notbesetzung auskommen. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten am 28. Dezember bis 18.00 Uhr und am 29. Dezember von 11.00 bis 18.00 Uhr hätte den Geschäften auf der Insel aber zu zusätzlichen Umsätzen verhelfen können.
Die Entscheidung der Arbeitsministerin Heide Moser bleibt unverständlich. Bereits im Juni 1998 stellte Frau Moser fest: "Nur Verdruss mit dem Ladenschluss." Im November 1998 forderte Frau Moser eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung des Ladenschlussgesetzes. In der Zeitung "Die Welt" vom 04. Januar 2000 hielt Frau Moser die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten für unumgänglich, wenn auch mit geringen Einschränkungen für Sonnabende und Sonntage. (Quelle: http://www.cdu.parlanet.de/Info/Q3-00/332-00.html).
Die aktuelle Entscheidung über den Antrag der Sylter Unternehmer stellt aber wohl eher eine gegensätzliche Position dar. Abweichend von der oben genannten Regelung wurde zum Jahreswechsel 1999/2000 für die Städte und Gemeinden auf den Inseln und Halligen, die von der Bäderregelung erfasst wurden, eine Genehmigung zur Öffnung am 26. Dezember 1999 und 2. Januar 2000 von 11.00 bis 18.30 Uhr erteilt. (Quelle: http://www.parlanet.de/presseticker/1999-12/13/14-10-14-33e7/PI-OFTwNjPn-cdu.pdf).

Ralf Langmaack 22.12.2002

© 22.12.2002 SyltInfo


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 21.05.2012 - 17:12:27 Uhr_
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