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Staatsanwaltschaft ermittelt   Drucken 

Gegen den Westerländer Tourismusdirektor Peter Douven und seinen Stellvertreter Günther Carstensen wurde Korruptionsverdacht erhoben.
Der Hintergrund dieser Vorwürfe liegt in der Ausschreibung der Neumöblierung des Tourismus-Service Westerland (TSW). Nach dem das Gebäude des TSW im Jahr 1999 durch einen Brand vollkommen zerstört wurde, hatte der TSW im Zusammenhang mit dem Neubau auch die Möblierung ausgeschrieben. Die erste Ausschreibung führte schon zu Verdächtigungen über eventuelle Bevorzugung eines Sylter Lieferanten, der jetzt ebenfalls unter Betrugsverdacht steht. Diese Ausschreibung wurde von Vergabeprüfstelle des Innenministeriums ebenfalls bemängelt, so dass eine Wiederholung der Ausschreibung vorgenommen wurde. Auch im Rahmen dieser Ausschreibung erhielt der Sylter Lieferant als günstigster Bieter den Zuschlag. Die Möbel, mit einem Auftragswert von ca. 135.000 Euro, wurden bereits ausgeliefert, obwohl zwischen dem TSW und dem Innenministerium noch immer Unstimmigkeiten über die Form der Ausschreibung bestehen.
Am Mittwoch, den 30.10.2002 gegen 10.00 Uhr begann die Staatsanwaltschaft, unterstützt durch das LKA und die Kriminalpolizei mit der Durchsuchung von insgesamt neun Objekten auf Sylt, auf dem nahen Festland und in Potsdam. Teilweise wurden Akten und Dateien beschlagnahmt bzw. kopiert. Ziel dieser Aktion war die Suche nach Hinweisen, ob Herrn Douven oder Herrn Carstensen im Zusammenhang mit den Ausschreibungen persönliche Vorteile eingeräumt wurden.
Der Westerländer Tourismusdirektor und sein Stellvertreter sehen als Urheber dieser Aktion die Mitbewerber, die im Rahmen der Ausschreibungen unterboten wurden. Aus der Staatsanwaltschaft Kiel teilte Oberstaatsanwalt Uwe Wick allerdings mit, dass von seiten einer anderen Behörde auf gravierende Verstöße gegen die Vergaberichtlinien hingewiesen wurde. Dieser Anfangsverdacht habe sich im Rahmen der Ermittlungen erhärtet und deshalb die Durchsuchungen erforderlich gemacht.
Peter Douven und Günther Carstensen wiesen gegenüber der Sylter Rundschau die Anschuldigungen zurück und hoffen durch dieses Verfahren eine endgültige Klärung der gesamten Angelegenheit zu erreichen. Aus ihrer Sicht ist es sogar zweifelhaft, ob für die Ausgaben überhaupt die Vergabeordnung anzuwenden ist, da es sich hier um eine Schadensregulierung durch die Versicherung handelt.
Für Günther Carstensen bedeutet die Durchsuchung seines Privathauses in Emmelsbüll-Horsbüll einen erheblichen Imageverlust, da er der ehrenamtliche Bürgermeister dieser Gemeinde ist.

Weitere Informationen im Internet:

Stellungnahme des Tourismus-Service Westerland

Ralf Langmaack 01.11.2002


© 1.11.2002 SyltInfo


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 05.02.2012 - 16:45:58 Uhr_
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