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Der Fernseher gehört zur Standardausstattung im Hotelzimmer genauso wie in der Ferienwohnung. Hier enden aber diesbezüglich auch die Gemeinsamkeiten. Seit Mitte der 90er Jahre wurde durch die Konferenz der Ministerpräsidenten, dass für Radios und Fernseher in den Gästezimmern nur die Hälfte der Gebühren an die GEZ zu zahlen sind, wenn für mindestens ein Gerät die Gebühr in voller Höhe entrichtet wird. Dieses "Hotel-Privileg" findet nach Aussage der GEZ aber keine Anwendung auf die Ferienwohnungen, diese sind wie Mietwohnungen zu behandeln.
Seit langem setzen sich der Tourismusverband Schleswig-Holstein und der Deutsche Tourismus-Verband für die Aufhebung dieser Ungleichbehandlung ein. Schreiben an die GEZ und auch an den Petitionsausschuss des Bundestages blieben bisher erfolglos. Ein weiterer Mitstreiter in dieser Angelegenheit ist Hans-Dieter Breidbach von der Langenhorner Tourist-Info. Auch sein bisheriger Schriftwechsel mit der GEZ, dem Petitionsausschuss des Bundestages, der Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder und dem NDR blieb leider erfolglos. Inzwischen hat er gegen die GEZ eine Unterlassungsklage eingereicht - Begründung: Mehrfach verschwundene Briefe und schleppende Bearbeitung.
Ein ersten Erfolg in dieser Angelegenheit konnte jetzt in Bayern verzeichnet werden. Dort hat sich der Landtag einstimmig dafür ausgesprochen, dass "Hotel-Privileg" auch auf Ferienwohnungen auszuweiten.
Es bleibt also zu hoffen, dass in absehbarer Zeit eine bundesweit einheitliche Einführung des "Hotel-Privileges" für alle Vermieter von Ferienwohnungen erreicht wird, denn letztendlich zahlt der Gast die Gebühren mit seiner Miete.
Ralf Langmaack 24.10.2002
© 24.10.2002 SyltInfo |