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SyltInfo - In eigener Sache
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Seit mehreren Wochen versuchen wir in Zusammenarbeit mit der Sylter Rundschau und Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag eine Zusammenarbeit zu generieren, um Ihnen auf unseren Internetseiten redaktionelle Artikel aus der Sylter Rundschau zu präsentieren bzw. über ein Archiv Ihnen Zugriff auf die "Entwicklung der Insel" zu geben. Nun ist es nach § 49 UrhG unbeschränkt zulässig vermischte Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlich worden sind, zu vervielfältigen, verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Rechtlich unsicher ist aber zur Zeit noch die Wiedergabe solcher Artikel Dritter in einem elektronischen Archiv. Es gibt hierzu keine eindeutige gesetzliche Regelung und die Entscheidungen der Gerichte, die sich mit diesem Thema befasst haben, lassen keine klare Auffassung erkennen. Wir werden deshalb für Sie die Informationen zusammentragen und in eigenen Artikeln zusammenfassen. Sie werden auf unseren Seiten keinen Inhalt finden, dessen Darstellung im Sinne des Urheberrechtes zweifelhaft ist. Sollte uns wider Erwarten der eine oder andere Artikel von Seiten des Urhebers zu Veröffentlichung angeboten werden, werden diese selbstverständlich mit den entsprechenden Hinweisen auf den Urheber versehen.
Ralf Langmaack 25.08.2002
© 25.08.2002 SyltInfo |