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Kurabgabe   Drucken 

Die Kurabgabe wird allen deutschen Ländern, mit Ausnahme der Stadtstaaten, und auch in einigen Ländern des europäischen Auslandes, wie z.B. in Belgien, Frankreich, Österreich und Schweiz, erhoben. In Deutschland wurde die Kurabgabe bereits im Jahr 1893 gesetzlich eingeführt.

In Schleswig-Holstein und somit auch für Insel Sylt ist gesetzliche Grundlage für die Kurabgabe das Kommunalabgabengesetz. Danach obliegt die Einführung der Kurabgabe bei den einzelnen Gemeinden, sofern diese als Kur- oder Erholungsort staatlich anerkannt sind. Durch eine Satzung legt die Gemeinde die genaue Ausgestaltung der Kurabgabe fest. 120 Gemeinden in Schleswig-Holstein sind als Kur- oder Erholungsort anerkannt, davon erheben 64 die Kurabgabe.

Die Kurabgabe ist eine kommunale Abgabe mit einem beitragsähnlichen Charakter und ist zweckgebunden zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen. Zu solchen Einrichtungen zählen insbesondere Schwimmbäder, Kurmitteleinrichtungen, Touristeninformationen, Sanitärgebäude, aber auch die Reinigung und Bewachung der Strände, Veranstaltungen, etc. gehören in diesen Aufwand.

Die Gemeinden können sich also nicht wahllos mit der Kurabgabe die Kassen füllen - im Gegenteil im Jahr 1997 lag der Kostendeckungsgrad aus der Kurabgabe (insgesamt 68 Mio. DM) in ganz Schleswig-Holstein gerade bei 36,6%. Durch die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe (von den ortsansässigen Unternehmen) und Benutzungsentgelten wurde landesweit ein Kostendeckungsgrad von 77,2% erreicht. Es verblieb landesweit ein Fehlbetrag von ca. 43 Mio. DM.

Auf Sylt haben die Gemeinden sich darauf verständigt, dass trotz unterschiedlicher Höhe der Kurabgabe, die Gäste inselweit die Einrichtungen der Gemeinden und somit auch die Strände nutzen können. Vor einigen Jahren hatte sich Gemeinde Kampen kurzfristig aus dieser Regelung ausgenommen. Einige kleine Unterschiede gibt es allerdings trotzdem noch: Das "Familien-Ticket" für die Sylter Welle in Westerland setzt eine Westerländer Gästekarte voraus. Für € 51,00 erhalten Familien (zwei Erwachsenen und zwei Kinder bis 18 Jahre) während des ganzen Urlaubs uneingeschränkten Eintritt (ohne Saunalandschaft) in die Sylter Welle. Für € 77,00 kann die Saunalandschaft ebenfalls genutzt werden.

Viele Mitarbeiter der Kurverwaltungen bzw. des Tourismus Services, die der Gast während seines Aufenthaltes gar nicht wahrnimmt, sorgen für einen schönen Urlaubsaufenthalt, indem Sie den Strand reinigen, Mülleimer an den Stränden aufstellen und regelmäßig leeren und für funktionierende Sanitäreinrichtungen sorgen. Zudem können viele Veranstaltungen unter Vorlage der Gästekarte vergünstigt oder kostenlos besucht werden. Die Kurabgabe hat in soweit ihre Berechtigung, da sie in voller Höhe den Gästen zu Gute kommt.

Um die Akzeptanz der Kurabgabe zu erhöhen wurde empfohlen diese Abgabe bereits in den Übernachtungspreis einzubinden. Einige Vermieter sind diesem Vorschlag gefolgt und haben dabei durchaus positive Rückmeldungen von ihren Gästen erhalten. Für zwei Erwachsene in Westerland beträgt die Kurabgabe in der Hauptsaison immerhin € 5,80 pro Tag. Es kann sich also lohnen bei der Auswahl seines Quartiers darauf zu achten, ob die Kurabgabe bereits im Übernachtungspreis enthalten ist.


Ralf Langmaack 02.06.2002


© 02.06.2002 SyltInfo


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