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Keine Stellnetze im Schweinswalschutzgebiet vor Sylt!   Drucken 

DUH, GRD und NABU-SH haben den zuständigen Minister für Umwelt, Natur und Landwirtschaft aus Schleswig-Holstein, Klaus Müller, aufgefordert, Stellnetze jeglicher Höhe aus dem Schweinswalschutzgebiet vor Sylt zu verbannen: 'Ein Schutzgebiet, in dem Schweinswale ganz legal als Beifang getötet werden dürfen, ist eine Farce und eine Blamage für Deutschland von internationaler Tragweite'. Das zuständige Ministerium in Kiel stützt die Pro-Stellnetz-Gesetzesvorlage auf eine dänische Studie. Diese Studie hat zwar zum Ergebnis, dass in den untersuchten Seezungennetzen kein Beifang beobachtet wurde, während Wissenschaftler in den höheren Schollennetzen 21 tote Wale zählten. Allerdings weisen die Forscher ausdrücklich darauf hin, dass die Netz-Höhe nicht unbedingt ausschlaggebend dafür war, ob Schweinswale mitgefangen wurden oder nicht. Die untersuchten Schollen- und Seezungennetze unterschieden sich noch in wesentlichen anderen Merkmalen wie Maschenweite, Jahreszeit, Ort und Stellzeit. 'Somit verbietet sich allein aus wissenschaftlichen Gründen ein direkter Vergleich dieser Netze, wenn man nur den Faktor Netzhöhe betrachtet', argumentieren die Naturschutzverbände.

Ausgerechnet im einzigen europäischen Schutzgebiet speziell für Schweinswale, das 1999 im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer vor Sylt eingerichtet wurde, soll auch in Zukunft mit Grundstellnetzen gefischt werden dürfen. Diese Art von Netzen ist verantwortlich für den Beifang-Tod von jährlich sechs- bis achttausend Schweinswalen in der Nordsee, vor allem in Dänemark und England. Eine derzeit erarbeitete Anpassung der Küstenfischereiordnung des Landes Schleswig-Holstein böte zwar die einmalige Chance, die für die Schweinswale tödlichen Fanggeräte wenigstens aus dem Walschutzgebiet zu verbannen, ein aktueller Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass Stellnetze bis zu einer Höhe von 1,30 m (bei gestreckter Masche) erlaubt bleiben, weil diese angeblich harmlos seien. Außerhalb des Schutzgebietes, aber immer noch im Nationalpark, dürfen natürlich weiterhin höhere Netze gestellt werden.

Ein aktueller Bericht der Bundesforschungsanstalt für Fischerei zeigt dann auch, dass entgegen den Annahmen des schleswig-holsteinischen Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums sogar in der deutschen Seezungenfischerei in 40 cm hohen Netzen mindestens zwei Schweinswale mitgefangen wurden. Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass aus dem Schutzgebiet sämtliche Netze verbannt werden. Auch über Höhenbeschränkungen von Stellnetzen und andere Maßnahmen außerhalb des Schutzgebietes sollte nach Ansicht der Naturschützer dringend nachgedacht werden. Interessanterweise heißt es in einer Veröffentlichung des zuständigen Umweltministeriums aus 2001: 'Eine optimale naturschutzfachliche Regelung muss beinhalten: ein Verbot von Treibnetz- und Stellnetzfischerei jeglicher Art (dies betrifft dann sowohl die Industriefischerei als auch die Fischerei auf Speisefische) und das Verbot der Industrie- und Gammelfischerei mit Schleppnetzen...'.

Es ist niemandem vermittelbar, dass in einem Schweinswalschutzgebiet auch nur irgendeine Form der Stellnetzfischerei stattfindet. Schließlich liegt es in der Natur eines Walschutzgebietes, dass dort Wale umfassend geschützt werden sollen. Die Naturschutzverbände wollen sich jetzt gemeinsam dafür einsetzen, dass wenigstens das Walschutzgebiet im Nationalpark zur stellnetzfreien Zone erklärt wird, wenn es schon nicht möglich ist, die für Kleinwale todbringenden Fanggeräte ganz aus dem Nationalpark zu verbannen.

Kontakte:
GRD: Ulrich Karlowski – Tel.: 089-74160410 – Email: info@delphinschutz.org
NABU-SH: Ingo Ludwichowski – Email: Ingo.Ludwichowski@NABU-SH.de

Gemeinsame Pressemitteilung von:
Naturschutzbund Schleswig-Holstein (NABU-SH, Neumünster) - Gesellschaft zur Rettung der Delphine (GRD, München) - Deutsche Umwelthilfe (DUH, Radolfzell)

Quelle www.pressrelations.de 23.03.2004


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