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Im September 2003 wurde der Hörnumer Kurdirektorin Ilka Bauerochse von Seiten der Gemeinde nach 18-jähriger Tätigkeit gekündigt. Diese Kündigung führte vor das Arbeitsgericht Flensburg.
Hier wurde deutlich, dass die Kündigung arbeitsrechtlich keinen Bestand hat. Die Parteien einigten sich aufeine Abfindung.
Ralf Langmaack 05.02.2004
© 5.02.2004 SyltInfo |