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Wie in den letzten Jahren ist auch in diesem Jahr das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II am 31. Dezember 2003 und 1. Januar 2004 auf der ganzen Insel Sylt verboten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Hintergrund dieses Abbrennverbotes ist die extreme Gefährdung der reetgedeckten Häuser auf der Insel durch die Feuerwerkskörper.
Geduldet wird allerdings das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Lister Hafen, Westerländer Hauptstrand und der Wenningstedter Kliffmeile. Trotzdem werden von der Polizei Sichtkontrollen durchgeführt und mitgeführte Feuerwerkskörper können beschlagnahmt werden.
Ralf Langmaack 31.12.2003
© 31.12.2003 SyltInfo |