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Der Kreis Nordfriesland hat für Sylt eine Sondergenehmigung zur Ladenöffnung am Sonntag zwischen Weihnachten und Silvester erteilt.
Damit ist der Antrag des Verein Sylter Unternehmer, der mit Unterstützung der Gemeinden, bereits im September an den Landrat des Kreises und das zuständige Landesministerium in Kiel gestellt wurde, mit einem Teilerfolg gekrönt. Hintergrund des Antrages war das erreichen bedarfsgerechtere Ladenöffnungszeiten auf Sylt zu erreichen, allerdings nicht nur für einen speziellen Tag, sondern generell für die zwischen Weihnachten und Silvester gelegenen Sonntage und an Feiertagen.
Am 28. Dezember 2003 können jetzt alle Verkaufsstellen im Sinne des § 10 des Ladenschlussgesetzes von 11 bis 18.30 Uhr öffnen.
Ralf Langmaack 07.12.2003
© 7.12.2003 SyltInfo |