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Kampen klagt gegen Butendiek
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Der Widerspruch gegen die Genehmigung des Offshore-Windparks "Butendiek" wurde abgelehnt. Deshalb will die Gemeinde Kampen jetzt eine Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg einreichen.
Bürgermeister Harro Johannsen ist der Auffassung, dass die Argumente bisher nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Die von der Gemeinde befürchtete optische Beeinträchtigung wird vom zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als geringfügig bezeichnet. Wahrscheinlich werde der Offshore-Windpark tagsüber lediglich als Kette weißer Punkte und nachts als Lichterkette am Horizont erkennbar sein.
Das Risiko einer Kollision mit einem manövrierunfähigen Schiff wird ebenfalls als nur gering eingeschätzt, da der geplante Windpark weit ab von den stark befahrenen Gebieten liegt. Johannsen weißt aber nicht zu unrecht daraufhin, dass ein solcher Unglücksfall nicht ausgeschlossen ist. Die finanziellen Folgen und die Schäden für die Umwelt vor der Insel Sylt wären nicht abzusehen.
Das BSH teilte mit, dass neben der Gemeinde Kampen auch einige Fischereibetreibe und Naturschutzverbände gegen die Genehmigung Klage erhoben haben.
Mehr im Internet: BSH Meeresnutzung Windparks Offshore-Bürger-Windpark Butendiek
Ralf Langmaack 23.08.2003
© 23.08.2003 SyltInfo |