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Die zur Zeit in Westerland erhobene Kurabgabe in Höhe von 2,90 € muss neu berechnet werden. Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Kurabgaben-Satzung vom Januar 2000 rechtswidrig ist und stimmte damit der Klage einer Zweitwohnungsbesitzerin zu (Az.: 14 A 54/01).
Ralf Langmaack 19.08.2003
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