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Die Sylter Rundschau berichtet in Ihrer Pfingstausgabe 2002 unter der Überschrift 'Deutscher Mieterbund zur Lage auf Sylt: "Völlig verkorkster Wohnungsmarkt"' in bezug auf den Kieler Mieterverein, Außenstelle Husum, Herr Jochen Kiersch über die Wohnungssituation auf Sylt. Die Wohnungsmieten liegen auf Sylt ca. 28 Prozent über dem Durchschnitt Schleswig-Holsteins. Zusätzlicher Druck wird durch den Abzug der Bundeswehr, in Hörnum bereits vollzogen, in List steht er kurz bevor, und der damit geplante Verkauf der bundeseigenen Wohnungen auf den Wohnungsmarkt ausgeübt. Auch das Auslaufen der Sozialbindung der Wohnungen in der "Neuen Heimat" sorgt hinsichtlich der Mietpreisentwicklung nicht gerade für Entspannung.
Diese Entwicklung ist auf der Insel aber nicht neu. Aber wen wundert es angesichts begrenztem Baulandes und der Möglichkeit über die kurzfristige Vermietung an Feriengäste ein vielfaches an Mieteinnahmen aus der gleichen Wohnung zu erzielen. Von einer durchschnittlichen Vermietung ausgehend - 150 Tage / Jahr - können mit einer 100 m² Ferienwohnung in einer gehobenen Ausstattungskategorie leicht 18.000 Euro im Jahr eingenommen werden. Dieses entspricht einer Monatsmiete von 15,00 Euro/m² - bringt man die Nebenkosten und die Umsatzsteuer in Abzug - die dauerhafte Vermietung von Wohnungen ist umsatzsteuerfrei - verbleiben noch immer 11,10 Euro/m². Im Vergleich mit der Landeshauptstadt Kiel zeigt sich jetzt die deutliche Diskrepanz. Hier betrug die Vergleichsmiete für eine 100 m² Wohnung im Jahr 2000 6,71 Euro/m² (Quelle Focus/F + B GmbH - Mieten in Deutschland 2001). Die auf der Insel durch Vermietung an Feriengäste erzielbaren Mieten übersteigen also deutlich selbst die Mieten für Neubauten für die sogenannten Spitzenreiter in München und Düsseldorf. Angesichts der Tatsache, dass abweichend von der zuvor angenommenen Vermietungsdauer von 150 Tagen auch Vermietungszeiträume von bis zu 320 Tagen pro Jahr erzielt werden können - wenn auch nur für Ausnahmeobjekte (Reinold Riel im Portrait der Sylter Rundschau, Pfingsten 2002) - würde sich die erzielbare Miete für solche Objekte in einem Bereich um 25 Euro/m² abzeichnen.
Erschwerend für den Wohnungsmarkt auf der Insel entwickelt sich die bereits einleitend erwähnte Tatsache, dass auch der Bund sich bei der Veräußerung seiner Immobilien am üblichen Sylter Markt orientiert. Immerhin verfügt der Bund über 630 Wohnungen auf Sylt die nach den Forderungen des Bundesrechnungshofes zum Höchstpreis veräußert werden sollen. Frau Hedde von Wedel, Präsidentin des Bundesrechnungshofes hat sich im Jahr 2001 gegenüber der Financial Times Deutschland diesbezüglich unmissverständlich geäußert. "Wir haben empfohlen, die Häuser zu verkaufen, da es nicht Aufgabe des Bundes ist, Inselbewohner mit preiswertem Wohnraum zu versorgen." Der durch einen Verkauf der Immobilien erzielbare Erlös in dreistelliger Millionenhöhe soll zur Schuldentilgung verwendet werden. (FTD 16.10.2001).
Von der vor einigen Jahren ausgehandelten "Lex Sylt", die einen Verkauf dieser Objekte an Sylter bzw. an die jeweiligen Mieter vorsah, ist heute keine Rede mehr. Die Sicherung des Wohnraumes für die Bediensteten des Bundes, Pensionäre und Hinterbliebenen steht somit ebenfalls in Frage. Das Verhalten des Bundes führt also nicht zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes auf Sylt - sondern im Gegenteil zu einer zusätzlichen Belastung. Auch die Landesregierung Schleswig-Holstein hat unter anderem in der Stellungnahme zum Ressortkonzept des Bundesministers der Verteidigung am 29.01.2001 auf diese Problematik hingewiesen.
Es ist also wohl eher anzunehmen, dass sich die Wohnungsmieten auf Sylt in den nächsten Jahren noch weiter vom Durchschnitt in Schleswig-Holstein entfernen werden - zumindest, wenn der Bund sich hinsichtlich seiner Immobilien nicht seiner sozialen Verantwortung besinnt. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen werden nicht nur die Mieter, sondern auch die Sylter Unternehmer vor schwierige Aufgaben stellen, denn schon heute müssen Personalwohnungen teuer angemietet werden.
Ralf Langmaack 19.05.2002
Anmerkung: Dieser Artikel wurde in leicht abgeänderter Form in der Sylter Rundschau vom 07.08.2002 als Leserbrief abgedruckt. Der Autor hat diesen Artikel nicht der Sylter Rundschau zur Veröffentlichung überlassen oder die Sylter Rundschau um die Veröffentlichung als Leserbrief gebeten!
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