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Image-Schaden durch FVZ-Pleite
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Ob doch noch ein Insolvenzverfahren für die Fremdenverkehrszentrale Westerland möglich ist scheint noch nicht endgültig entschieden zu sein. Der beauftragte Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bendig vermutet nach dem aktuellen Sachstand, dass "mit Ach und Krach" ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Zwischen dem TSW (Tourismus-Service Westerland) und dem Insolvenzverwalter herrscht scheinbar eine deutliche Missstimmung. Der TSW hatte erklärt, dass er durchaus bereit sei die verlorenen Anzahlungen der Gäste auszugleichen. In diesem Zusammenhang hatte Tourismusdirektor Peter Douven geäußert, das die Umsetzung dieses "Hilfskonzeptes" lediglich von der Zustimmung des Rechtsanwaltes Bendig abhängen würde. Dieser jedoch bezieht sich auf die bisher bekannt gewordenen Aussagen des TSW und der Stadt Westerland, dass der FVZ keine weiteren Mittel mehr zur Verfügung gestellt werden. Jetzt hat der Insolvenzverwalter den TSW zu einer verbindlichen Erklärung hinsichtlich der Übernahme der verlorenen Anzahlungen in Höhe von 133.000 Euro aufgefordert.
Ungeachtet dessen, ob die Gäste jetzt ihre bereits geleisteten Anzahlungen zurückbekommen, hätte es nie so weit kommen dürfen. Die Haltung der Stadt Westerland und des TSW keine weiteren Gelder zur Verfügung zu stellen kann aus finanzpolitischen Gründen nachvollzogen werden. Allerdings dürfte bereits jetzt der Imageschaden für Westerland bzw. Sylt den Wert von 133.000 Euro bei weitem übersteigen. Ausgehend von einer Anzahlung in Höhe von 20% handelt es sich als um Buchungen mit einem Gesamtwert von 665.000 Euro die geplatzt sind. Zudem hätten diese Gäste mit ihrer Kaufkraft für zusätzliche Umsätze im Handel und Gastronomie gesorgt. Ob sich jemand nach einer solchen Erfahrung umgehend wieder für einen Urlaub in Westerland entscheidet darf bezweifelt werden. Ganz zu schweigen von der schlechten Werbung durch Mundpropaganda, oder glauben die Verantwortlichen allen Ernstes, dass die geschädigten Gäste über diesen Vorgang stillschweigen bewahren. Eine genaue Schätzung des tatsächlichen wirtschaftlichen Schadens ist kaum möglich, kann aber wohl problemlos zwischen ein bis zwei Millionen Euro beziffert werden. Aus dieser Perspektive ist eine Investition von 133.000 Euro aus Steuergeldern der Stadt Westerland bestimmt zu rechtfertigen.
Über die Erstattung der ausgefallenen Anzahlungen der Gäste sollte umgehend entschieden werden, um einen weiteren Imageverlust zu verhindern und den Schaden zu begrenzen.
Ralf Langmaack 19.02.2003
© 19.02.2003 SyltInfo |